ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für Verträge zwischen Annette Schelb (Auftragnehmerin) bzw.
Werner Lütz (Auftragnehmer) als Einzelunternehmer - im Folgenden
AN genannt - und dem Kunden/der Kundin (Auftraggeber), soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich unabdingbar
vorgeschrieben ist.
Die jeweiligen AN arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig
und stehen weder in Rechtsgeschäften noch in anderen
Angelegenheiten gegenseitig füreinander ein, es sei denn, sie
haben sich ausdrücklich schriftlich verpflichtet, den jeweiligen
Auftrag als gemeinsam haftendes Team auszuführen.
2. Diese AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Abwicklung.
Mündliche Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt
werden.
3. Die AGB des Auftraggebers sind für die AN nur verbindlich, sofern sie diese schriftlich anerkannt haben.
4. Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließen
die AN den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der
seinen Zahlungsverpflichtungen ungeachtet der Zahlungsmoral des
Endkunden pünktlich nachzukommen hat.
5. Für die Durchführung eines Projektes durch die AN
beauftragte Fremdunternehmen arbeiten eigenverantwortlich und
selbstständig. Sämtliche Rechtsgeschäfte sowie Haftungs-
und Zahlungsvereinbarungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem
Fremdunternehmen direkt abgeschlossen, es sei denn, es wurde
schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. AUFTRAGSERTEILUNG
Ein Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese
AGB sowie eine vorab zugesandte "Auftragsübersicht" schriftlich
akzeptiert hat. Änderungen sind jeweils schriftlich zu fixieren
und anzuerkennen.
3. MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS BEI ÜBERSETZUNGEN
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Unklarheiten
(Wortneuschöpfungen, unklare Bezüge etc.) im Originaltext
aufzuklären, damit die Übersetzung in allgemein
verständlicher Form erstellt werden kann. Der Auftraggeber hat der
AN den Verwendungszweck der Übersetzung schriftlich mitzuteilen.
2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber zur
Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, firmeninterne Titel, Fotos
etc.). Wird Begleitmaterial nicht bereitgestellt, so werden
Fachausdrücke in allgemein üblicher und verständlicher
Form übersetzt.
3. Der Auftraggeber stellt die AN von urheber- und
wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der
Übersetzung an die AN gestellt werden könnten.
4. WEITERE MITWIRKUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang der Textlieferung schriftlich zu bestätigen.
2. Von Texten, die für den Druck bestimmt sind, hat der
Auftraggeber der/den AN rechtzeitig vor Drucklegung einen
Korrekturabzug zur Kenntnisnahme und ggf. zum Widerspruch und nach dem
Druck ein Belegexemplar zu überlassen.
3. Der Auftraggeber stellt die AN von urheber- und
wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der
Verwendung von Logos o.ä. gestellt werden könnten. Die AN
dürfen davon ausgehen, dass der Auftraggeber die im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Text verwendeten Materialien wie Bilder, Logos etc.
ausreichend geprüft hat und die AN somit bei etwaigen
Ansprüchen Dritter rechtlich nicht belangt werden können.
5. LIEFERTERMIN, HÖHERE GEWALT
1. Ist ein fester Liefertermin in der "Auftragsübersicht"
schriftlich vereinbart, wird dieser in der Regel verbindlich zugesagt.
Die AN kommen jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines
Umstandes unterbleibt, den die AN nicht zu vertreten haben. Kann der
Liefertermin wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen
(Krankheit der AN, Notfall in der Familie, Computerfehler etc.), die
von den AN nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden,
müssen diese den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen.
Sowohl die AN als auch der Auftraggeber sind in solchen Fällen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen. Von der AN bereits ausgeführte
Teilleistungen sind jedoch zu honorieren. Weitergehende Rechte,
insbesondere Schadensersatzansprüche, sind für solche
Fälle ausgeschlossen.
2. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis vereinbart werden.
6. DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT
1. Die AN verpflichten sich, Informationen, die sie für die
Ausführung eines Auftrags erhalten, vertraulich zu behandeln.
2. Die AN behalten sich jedoch vor, Texte, die der Öffentlichkeit
nach der Auftragsdurchführung zugänglich sind, zu
Referenzzwecken zu verwenden.
3. Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten
verstoßen, fallen nicht unter Punkt 6.1 und können von den
AN auch nach der Auftragsannahme zurückgewiesen werden.
7. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Die Kündigung eines Auftrages muss in jedem Falle schriftlich
erfolgen. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, muss die bis zum
Zeitpunkt der Kündigung geleistete Arbeit honoriert werden. Des
Weiteren muss der noch auszuführende Auftragsumfang als
Ausfallhonorar finanziell abgegolten werden. Die veranschlagte Zeit
wird hierbei hälftig berücksichtigt, sodass für die
nicht geleistete Arbeit also hälftig honoriert werden muss.
8. MÄNGELBESEITIGUNG, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Aufträge werden generell nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt.
1. Mängel bei Übersetzungen oder
Textkonzepten, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder
unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des
Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der
AN.
2. Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb von vierzehn
Tagen nach Erhalt des Endproduktes geltend zu machen. Mängel
müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich
erläutert und nachgewiesen werden. Erhalten die AN keine
schriftliche Einwendung innerhalb von vierzehn Tagen, gilt die von
ihnen gelieferte Arbeit als mangelfrei und freigegeben, und der
Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm
aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.
3. Der Auftraggeber hat den AN eine angemessene Frist zur
Mängelbeseitigung zu gewähren. Verweigert er diese, so sind
die AN von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb
der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf
Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der
Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein
Minderungsrecht. Gewährleistungsansprüche berechtigen den
Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.
4. Honorare für sämtliche von den AN ausgeführten
Arbeiten sind innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Rechnung
ohne Abzug per Banküberweisung zahlbar. Der Auftraggeber
trägt sämtliche Banküberweisungsgebühren.
Auch auf elektronischem Versandweg versandte Textlieferungen gelten als
zugestellt, wenn die AN den Versand in ihrer Ausgangsbox nachweisen
können. Werden Texte oder Übersetzungen auf
nicht-elektronischem Versandweg zugestellt, hat der Auftraggeber
zuzüglich zum vereinbarten Honorar die Versandgebühren zu
tragen.
9. BERECHNUNGSGRUNDLAGE BEI Textdienstleistungen
1. Das Übersetzerhonorar richtet sich nach Umfang und
Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes. Das Honorar wird
entweder auf einem vorher schriftlich fixierten Pauschalpreis oder auf
Zeilenbasis berechnet. Der Text- und damit der Berechnungsumfang wird
auf der Grundlage des Zieltextes ermittelt.
10. EIGENTUMSVORBEHALT, URHEBERRECHT
Die erstellten Texte bleiben Eigentum der AN. Mit der
vollständigen Bezahlung erwirbt der Auftraggeber das vereinbarte
Nutzungsrecht am Text.
11. HAFTUNG
1. Die AN haften - soweit sie rechtlich dazu verpflichtet sind
– grundsätzlich nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages.
2. Die AN verpflichten sich, Leistungserbringer für Projekte
sorgfältig auszusuchen und ggf. zu instruieren. In diesen
Fällen haften die AN nur für eigenes Verschulden und nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein.
3. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf die AN zur Geltendmachung
der Schadensersatzansprüche an Dritte (Kooperationspartner) ist
ausgeschlossen. Außerdem haften die AN nicht für Korrekturen
an den Texten bzw. Übersetzungen durch den Auftraggeber oder
Dritte.
4. Für Beschädigung oder Verluste auf dem Transportweg bzw.
durch Computerviren verursachte Schäden haften die AN nicht.
5. Die AN haften nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von
Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
6. Die AN haften nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins
aus Gründen, die von den AN nicht zu vertreten sind.
7. Informiert der Auftraggeber die AN nicht schriftlich vor
Auftragsannahme im Falle, dass die Texte bzw. die Übersetzung
für den Druck vorgesehen sind, so geht jeglicher damit in
Verbindung stehende Mangel voll zu Lasten des Auftraggebers. Mit der
Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die alleinige Verantwortung für die
Richtigkeit der Arbeiten. In diesem Fall entfällt jede Haftung
durch die AN.
8. Die AN haften nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche
Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
12. ANWENDBARES RECHT
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in jedem Falle
der Firmensitz der AN.
2. Sollte eine oder sollten mehrere
Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt
rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die
dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.